Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex im Kontext zukünftiger Berichtspflichten

Mit über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war das Angebot des Vortrags „Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex im Kontext zukünftiger Berichtspflichten – was kommt auf Unternehmen zu?“ ein echter Erfolg!

Am Montag, den 20.11.2023, fanden sich Vertreterinnen und Vertreter regionaler sowie deutschlandweiter KMUs ein, um gemeinsam mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex und dem BF/M- Bayreuth in die Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzutauchen.

Zielgruppe der Veranstaltungen waren insbesondere die KMUs, die sich vielleicht noch nicht allzu intensiv mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandergesetzt haben. Durch aktuelle regulatorische Entwicklungen, müssen sich viele Unternehmen damit befassen, ob und wenn ja, welche regulatorischen Anforderungen auf sie zukommen werden. Selbst aber falls keine regulatorischen Anforderungen auf sie zukommen werden, sind viele KMUs durch die Lieferkette entlang eines berichtspflichtigen Unternehmens davon betroffen oder durch die Anforderungen anderer Stakeholder.

Dank seiner klaren Struktur mit 20 Berichtskriterien punktet der DNK durch seine Verständlichkeit. Das „comply or explain“-Prinzip macht es Unternehmen besonders bei ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht leichter: Erfüllte Kriterien werden gemeldet („comply“), während Nichterfüllung mit einer Erklärung versehen wird („explain“). Der DNK ist somit nicht nur ein Werkzeug für transparente Nachhaltigkeitsberichte nach außen, sondern fördert auch die interne Reflexion von Unternehmen über ihre Aktivitäten.

In Anbetracht kommender Berichtspflichten steht der DNK vor der Herausforderung, sich den Entwicklungen durch die CSRD und die ESRS anzupassen. Diese Werke, geprägt von Länge und juristischer Fachsprache, stellen besonders für KMUs eine Hürde dar. Die Balance zwischen der Beibehaltung der Einfachheit des DNK und der Erfüllung der komplexen Anforderungen von CSRD und ESRS ist dabei das Ziel.

Neben dieser Gratwanderung liegt eine weitere Aufgabe darin, bestehende Kriterien zu erweitern und neue hinzuzufügen. Besonders die Aspekte „Kreislaufwirtschaft“ und „Biodiversität“ sollen im DNK ergänzt werden. Der DNK hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, diese Anpassungen bis Ende 2024 abzuschließen, sodass ab Anfang 2025 Unternehmen den DNK nutzen können, um die Anforderungen der ESRS zu erfüllen

Wir sind voller Spannung auf die kommenden Entwicklungen und bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden für das Interesse und die lebendige Fragerunde! Ein besonderer Dank geht an Frau Stephanie Kopp, die als Speakerin des DNK mit ihrer fesselnden Präsentation vielen Unternehmen erste Einblicke und wertvolle Hilfestellungen bieten konnte. Wir freuen uns auf das, was da noch kommt!

 

Veröffentlicht in Uncategorized.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert